Gesetzliche Gewährleistung

Verbraucherinnen und Verbraucher haben beim Kauf von Waren gesetzliche Gewährleistungsrechte.
Bei mangelhaften Waren können Sie grundsätzlich innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung Ihre gesetzlichen Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen.
Hierzu gehören insbesondere die kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Minderung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Kaufvertrag.
Diese gesetzlichen Rechte bestehen unabhängig von einer eventuell zusätzlich gewährten freiwilligen Herstellergarantie.
Weitere Informationen:
Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte in der Europäischen Union
